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Voraussetzung

Der Zugriff auf Funktionspostfächer setzt eine Schul-ID Hessen beziehungsweise eine persönliche dienstliche E-Mail-Adresse voraus. Änderungen an Berechtigungen in der LUSD können bis zu 24 Stunden dauern.

Schulleitung, Poststelle und Landesaufgaben

Die Schulverwaltungspostfächer werden bei Anlage der Schule automatisch bereitgestellt. Die Nutzung ist verpflichtend.

Poststelle und Schulleitung

Poststelle@… ist die offizielle Kontaktadresse der Schule und wird für die Kommunikation nach außen veröffentlicht. Die Schulleitung ist automatisch auf die Schulverwaltungspostfächer berechtigt.

Landesaufgaben

Das Postfach Landesaufgaben@… dient ausschließlich der Zustellung der Landesabituraufgaben und wird nur berechtigten Schulformen bereitgestellt.

Weitere Personen berechtigen: Soll zum Beispiel Sekretariatspersonal auf das Poststellen-Postfach zugreifen, kann die Schulleitung die Berechtigung in der Lehrer- und Schülerdatenbank (LUSD) erteilen. Die Umsetzung kann bis zu 24 Stunden dauern.

Personalvertretungen und Datenschutzbeauftragte

Für die örtliche Personalvertretung und die schulischen Datenschutzbeauftragten wird jeder Schule automatisch ein Funktionspostfach zur Verfügung gestellt.

Die Funktionsträger können von der Schule in der LUSD zugewiesen und so für das jeweilige Postfach berechtigt werden. Die Umsetzung kann bis zu 24 Stunden dauern.

Schwerbehindertenvertretung

Funktionspostfächer für die örtliche Schwerbehindertenvertretung werden zentral durch die Hauptschwerbehindertenvertretung der Lehrkräfte im Hessischen Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen beantragt. Auch Änderungen an den Berechtigungen werden dort veranlasst.

Weitere Funktionspostfächer

Neben den Schulverwaltungspostfächern können zusätzliche Funktionspostfächer eingerichtet werden, etwa für die stellvertretende Schulleitung oder eine Stufenleitung. Die Anzahl richtet sich nach der Schulform.

Aktivierung und Berechtigungen werden über die LUSD gesteuert. Änderungen können bis zu 24 Stunden benötigen.

Anträge für Schulträger- und Ersatzschulpersonal

Schulträger- und Ersatzschulpersonal benötigt einen gesonderten Zugang zur Schul-ID Hessen, bevor die Berechtigung für Funktionspostfächer genutzt werden kann.

Ergänzende Unterlagen für Ersatzschulen