Schulleitung, Poststelle und Landesaufgaben
Die Schulverwaltungspostfächer werden bei Anlage der Schule automatisch bereitgestellt. Die Nutzung ist verpflichtend.
Poststelle und Schulleitung
Poststelle@… ist die offizielle Kontaktadresse der Schule und wird für die Kommunikation nach außen veröffentlicht. Die Schulleitung ist automatisch auf die Schulverwaltungspostfächer berechtigt.
Landesaufgaben
Das Postfach Landesaufgaben@… dient ausschließlich der Zustellung der Landesabituraufgaben und wird nur berechtigten Schulformen bereitgestellt.
Personalvertretungen und Datenschutzbeauftragte
Für die örtliche Personalvertretung und die schulischen Datenschutzbeauftragten wird jeder Schule automatisch ein Funktionspostfach zur Verfügung gestellt.
Die Funktionsträger können von der Schule in der LUSD zugewiesen und so für das jeweilige Postfach berechtigt werden. Die Umsetzung kann bis zu 24 Stunden dauern.
Schwerbehindertenvertretung
Funktionspostfächer für die örtliche Schwerbehindertenvertretung werden zentral durch die Hauptschwerbehindertenvertretung der Lehrkräfte im Hessischen Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen beantragt. Auch Änderungen an den Berechtigungen werden dort veranlasst.
Weitere Funktionspostfächer
Neben den Schulverwaltungspostfächern können zusätzliche Funktionspostfächer eingerichtet werden, etwa für die stellvertretende Schulleitung oder eine Stufenleitung. Die Anzahl richtet sich nach der Schulform.
| Schulform | Maximale Anzahl weiterer Postfächer |
|---|---|
| Grundschulen | 3 |
| Förderschulen | 5 |
| Haupt- und/oder Realschulen | 5 |
| Gymnasien | 10 |
| Gesamtschulen | 15 |
| Berufsschulen | 15 |
Aktivierung und Berechtigungen werden über die LUSD gesteuert. Änderungen können bis zu 24 Stunden benötigen.
Anträge für Schulträger- und Ersatzschulpersonal
Schulträger- und Ersatzschulpersonal benötigt einen gesonderten Zugang zur Schul-ID Hessen, bevor die Berechtigung für Funktionspostfächer genutzt werden kann.
